Spanische NIE-Nummern

Fri, Mar 16, 2018

Die NIE oder Ausländeridentifikationsnummer ist ein Code zur steuerlichen Identifikation von Ausländern in Spanien. Die spanische Regierung hat die NIE-Nummer mit dem Aufenthalt verknüpft, der die NIE-Nummer auf der Aufenthaltserlaubnis und der Sozialversicherung in Spanien enthält.

Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Vorlage des offiziellen Modells und vorheriger Zahlung der entsprechenden Gebühr gemäß der geltenden Gesetzgebung über öffentliche Gebühren ausgestellt.

Die NIE besteht aus einem Anfangsbuchstaben, sieben Ziffern und einem alphabetischen Prüfzeichen. Der Anfangsbuchstabe ist ein Y für NIEs, die seit dem 16. Juli 2008 vergeben wurden.
Gemäß Artikel 101 der spanischen Regelung für Ausländer werden Ausländer, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen mit Spanien verbunden sind, zu Identifikationszwecken mit einer persönlichen, eindeutigen und ausschließlichen, in aufeinanderfolgender Reihenfolge vergebenen Nummer versehen. Die persönliche Nummer wird die Kennung des Ausländers sein, die auf allen ausgestellten oder verarbeiteten Dokumenten sowie den auf seinem Ausweis oder Reisepass abgestempelten Dokumenten erscheinen muss. Sie ist erforderlich, um Immobilien, Fahrzeuge und Boote zu kaufen.

Die folgenden drei NIE-Zuweisungsanträge werden unterstützt:
1. Die Anträge, die persönlich vom Interessenten in Spanien bei der Generaldirektion der Polizei vorgelegt werden, müssen nachweisen, dass er sich rechtmäßig auf spanischem Gebiet aufhält, und den Grund für die Zuweisung dieser Nummer dokumentieren.
2. Die in Spanien durch den Vertreter des Ausländers bei der Generaldirektion der Polizei eingereicht werden, der diese Vertretung durch eine Generalvollmacht oder eine besondere Vollmacht nachweist sowie dokumentarische Beweise für den Grund für die Zuweisung der Nummer vorlegt.
3. Die in den diplomatischen Vertretungen oder spanischen Konsulaten im Wohnsitzland des Antragstellers vorgelegt werden, zusammen mit den Dokumenten, die den Grund für die Nummernzuweisung rechtfertigen.
Ausländer mit NIEs verwenden diese, um sich im Einwohnermelderegister anzumelden.
Für den Antrag sind vier Dokumente erforderlich:
1. Der Originalantrag, der EX 15 genannt wird, ist ausgefüllt und unterschrieben und eine Fotokopie (das Original wird dem Antragsteller zurückgegeben).
2. Reisepass und Fotokopie
3. Adresse in Spanien
4. Eine schriftliche Begründung, um die Notwendigkeit der NIE zu rechtfertigen (ausgestellt von einem Buchhalter, einem Notar, einem Bankmanager, einem Versicherungsagenten, einem zukünftigen Arbeitgeber usw.)

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